Modellschilder

Modellschilder

Modellschilder (Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle)

Seit dem 1. Oktober 2017 unterliegen alle Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge über einem Abfluggewicht von 250 Gramm einer Kennzeichnungspflicht.

Hier muß an sichtbarer Stelle ein nicht brennbares Schild mit Name und Adresse des Eigentümers angebracht werden.